Hallo liebe Leserinnen und Leser,
dies ist die Kurzfassung des Berichtes zum Akteneinsichtsausschuss von Barbara Schlemmer von der Ökologischen Liste Homberg (Ohm). 
Eine Langfassung des Berichtes wird demnächst ebenfalls an dieser Stelle noch veröffentlicht werden.

Stellungnahme der Fraktion Ökologische Liste Homberg (Ohm) zum
Akteneinsichtsausschuss in Homberg (Ohm) zur Weisung des HMWK
auf Abriss der ehemaligen Kreisberufsschule und alten Grundschule in
Homberg (Ohm)
Vorab: 1.134 Seiten Akte, 11h, 12 Seiten
INHALT:
I. Die formalen Vorgaben für einen Akteneinsichtsausschuss (AEA) wurden
nicht erfüllt
a) Der Akteneinsichtsausschuss (AEA) wurde formal nicht korrekt einberufen. Erst
zur 3. Sitzung wurde formal korrekt eingeladen.
b) Bis heute findet sich der AEA nicht im RIS, sodass ein Auffinden des
Ausschusses praktisch nicht möglich ist.
c) Die Kontrollpflichten, die der Stadtverordnetenversammlung Homberg (Ohm)
gemäß § 51 HGO obliegen, wurden grob missachtet. Die Gewaltenteilung wurde
aufgehoben. Die meisten TN haben die Akteneinsicht unter 3h betrieben.
Dennoch wurde von den Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und Grünen
bereits nach der 1. Sitzung in der Presse dargelegt, dass alles in Ordnung sei.
Das verwundert besonders für Herrn Widauer, der in keiner einzigen Sitzung
anwesend war. Allerdings fällt auf, dass besonders dieses Fazit fast wörtlich den
Stellungnahmen der Bürgermeisterin in der Akte enzspricht. Zufall? Es besteht
daher der Verdacht, dass die Gewaltenteilung in dieser Sache vollkommen
aufgehoben wurde.
d) Ausschussvorsitzender Rolf Süßmann (Grüne) legt keinen schriftlichen
Abschlussbericht zur Abstimmung in der abschließenden Sitzung des AEA vor.
Der Bericht beantwortet die an den Ausschuss gestellten Fragen nicht.

III. Inhaltliche Fragestellung an den AEA gemäß Antrag des Ökologischen
Liste
1. Wurden STM Gremmels alle relevanten Unterlagen für seinen
Ministerentscheid vorgelegt?
2. Wurde eine dem Hessischen Denkmalschutzgesetz angemessene
Alternativen-Prüfung durchgeführt? Wurden die vorhandenen
Nachnutzungsmöglichkeiten sorgfältig geprüft?
Diese Fragen müssen mit Nein beantwortet werden.
3. Einsicht in den Entscheid des Ministers und dessen Nebenbestimmungen
Der Ministerentscheid lag in der Akte nicht vor.
IV. Inhaltliche Ergebnisse
1. Der Magistrat hat gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 26.05.2022 verstoßen und das Abrissverfahren entgegen dieses
Beschlusses auf Kosten der Stadtkasse und damit der Homberger Steuerzahlers
durchgeführt.
2. Eine verfassungsrechtlich geforderte und dem HDSchG angemessene
Alternativen-Prüfung wurde nicht durchgeführt.
3. Der Ministerentscheid beruht auf unvollständigen Unterlagen und falschen
Angaben
4. Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren fehlen. In der Akte fehlt jeder
Hinweis darauf, ob geprüft wurde, inwieweit das Projekt der PaWo GmbH
dessen Anforderungen erfüllt.
5. Aus der Akte ergibt sich, dass die Planung der PaWO GmbH in erster Linie
Investoreninteressen bedient. Ein überwiegend öffentliches Interesse wurde
konstruiert.
6. Die vorgelegt Akte ist unvollständig. Dies ist rechtswidrig. (Anm. 5)
7. Der Ministerentscheid, der auch den Abriss und die Umsetzung von u
mfangreichen Nebenbestimmungen regelt, fehlt in der Homberger Akte.
Die gröbsten Verletzungen im Verfahren sehen wir in folgenden Sachverhalten:
1. Der Magistrat hat gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
(SVV) vom 26.04.2022 verstoßen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.04.2022 zu TOP 7 Verkauf Grundstück
Friedrichstraße 7 an die PaWo GmbH beschlossen, "... mit der PaWo-GmbH einen
Kaufvertrag für das Grundstück Gemarkung Homberg, Flur 2 Nr. 408/3 (Friedrichstraße
7) in Größe von 4.159 m2 sowie dem Grundstück Gemarkung Homberg, Flur 2 Nr. 408/4
(Friedrichstraße 7) in Größe ca. 2.187 m2 nebst aufstehenden Gebäuden zu einem Verkaufspreis von EUR 50,00 / Quadratmeter zuzüglich Nebenkosten abzuschließen.
Mit dem Start des Widerspruchsverfahrens am 18. August 2022 haben der
Magistrat und die Bürgermeisterin vorsätzlich und rechtswidrig gegen diesen
Beschluss gehandelt. Gemäß dem o.g. Beschluss ist es Sache des Investors, sich um
den Abriss der alten Grundschule zu kümmern und nicht Sache der Stadt Homberg.
Der Magistrat hat jedoch durch das Widerspruchsverfahren Kosten in unbekannter
Höhe für Rechtsanwälte, Architekten, Gutachten sowie für Behördengebühren
verursacht. Hinzu kommen die Personalkosten in der Stadtverwaltung für die
Arbeitszeit der Mitarbeiter. Wir sehen hier einen rechtswidrigen Umgang mit dem
Vermögen der Homberger Bevölkerung in mindestens sechsstelliger Höhe zu
Lasten der Homberger Bürgerinnen und Bürger. Und es ist schändlich, dass CDU,
SPD und Grüne das offensichtlich nicht aufklären wollen.
2. Eine verfassungsrechtlich geforderte und dem HDSchG angemessene
Alternativen-Prüfung wurde nicht durchgeführt
Die Obere Denkmalschutzbehörde beim HMWK hat gegenüber der Stadt Homberg noch
am 30.04.2025 ausgeführt. Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung
wurde von der Stadt nicht substantiiert dargelegt, insbesondere fehlt eine
Fördermittel- und variantenbasierte Wirtschaftlichkeits-Analyse. ... Die
verfassungsrechtlich anerkannte Notwendigkeit sorgfältiger Abwägung ist an keiner Stelle nachgewiesen.
Daran angeschlossen hat sich ein Fragenkatalog (30.4.2025),
dessen Beantwortung die Bürgermeisterin zunächst sorgfältig zu umgehen suchte.
Zunächst hat sie Herrn STM Mansoori ersucht, durch eine "positive Ansprache" an
seinen Kollegen Gremmels die Abrissgenehmigung zu erwirken. Da dies erfolglos blieb,
erfolgte die Beantwortung der Fragen, die mutmaßlich dann den Entscheid des Ministers
bewirkt hat. Und genau diese Antworten der Bürgermeisterin sind teilweise
problematisch oder falsch.
3. Der Ministerentscheid beruht auf unzulänglichen, fehlenden oder falschen
Angaben der Bürgermeisterin
a. Die Bürgermeisterin hat eingeräumt, dass entsprechende Fördergelder für die
Nachnutzung der alten Grundschule nicht geprüft wurden.
b. Die Frage, ob die durch den Investor PaWo GmbH geplanten Wohnungen dem
Durchschnittseinkommen der Homberger Bevölkerung entsprechen, wurde
damit beantwortet, dass nur Eigentumswohnungen geplant sind. Die gestellte
Frage wurde nicht beantwortet.
c. Die Frage, ob gegen den Bebauungsplan eine frist- und formgerechte Rüge
eingegangen ist. wurde von der Bürgermeisterin mit NEIN beantwortet. Diese
Antwort trifft nicht zu! Denn für die Friedrichstraße gibt es überhaupt keinen
Bebauungsplan und keinen Satzungsbeschluss. Ein Aufstellungsbeschluss
aus dem Jahr 2022 wurde nie veröffentlicht. (Anm. 6)
d. Das Interessenbekundungsverfahren wird in der Akte zwar erwähnt,
Unterlagen liegen jedoch dazu nicht vor. Es ergibt sich an keiner Stelle aus der
Akte, dass die Pläne der PaWO GmbH überhaupt (noch) den Vorgaben des 
Interessenbekundungsverfahren entsprechen. An keiner Stelle liegt eine
Prüfung vor, ob die Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens
durch das Projekt des Investors Ralf Paul, PaWo GmbH Linden, überhaupt
umgesetzt werden. In der Akte liegt dazu jedenfalls nichts vor. Wenn das
Projekt der Homberger IPC GmbH nicht berücksichtigt wird, weil es nicht am
Interessenbekundungsverfahren teilgenommen hat, dann muss auch geprüft
werden, ob das Projekt der PaWo GmbH diesen Zielen überhaupt (noch)
entspricht. Es geht aus der Akte an keiner Stelle hervor, dass diese
Fragestellung STM Gremmels überhaupt vorgelegt wurde.
e. Darüber hinaus ergibt sich aus der Akte nicht, dass dem Minister der bis jetzt noch
gültige Beschluss der SVV vom 26.4.2022 vorgelegt wurde.
f. Aus der Akte ergibt sich dagegen deutlich, dass das Verfahren ein
investorenzentriertes und getriebenes Verfahren ist. Das
Investoreninteresse steht im Vordergrund, nicht das öffentliche Interesse.
Weshalb der Abriss der alten Grundschule von den Denkmalbehörden zu Recht
abgelehnt wurde. (Anm. 7)
g. Die Akte ist unvollständig. (Anm. 5)
Es ist also festzustellen, dass seitens der Bürgermeisterin bis zuletzt Fragen nicht oder
falsch beantwortet wurden. Es ist auch der Akte nicht ersichtlich, dass alle relevanten
Unterlagen beim Ministerium vorgelegt wurden. Und dass STM Gremmels offensichtlich
erhebliche Probleme hatte, seinen Entscheid zu begründen, ergibt sich aus seinem
Entscheid, insofern er darin ausführt, dass für den Abriss eigentlich nicht genügend
Grundlagen bestehen, um sich dann auf eine außerordentliche Einzelfallentscheidung
ohne Präjudiz zu berufen. Der gesamte Aktenverlauf legt nahe, dass die Angelegenheit
zuletzt durch politischen Druck auf den Minister sowie auf die Mitarbeitenden in den
beteiligten Behörden herbeigeführt wurde.
V. Fazit
Der Ministerentscheid beruht auf unvollständigen Unterlagen und falschen Angaben
und ist daher zurückzuziehen.
Dem Magistrat wird vorgeworfen, in rechtswidriger Weise gegen den gültigen
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2022 das Widerspruchs-
Verfahren geführt zu haben und den Ministerentscheid manipulativ herbei geführt zu
haben.
Die Große Koalition Homberg (Ohm) aus CDU, SPD, FW und ihr grüner Appendix hat
die ihnen obliegenden Kontrollfunktionen nach HGO § 51 im AEA nicht
wahrgenommen und stattdessen das rechtswidrige Verfahren unterstützt.
Hieraus sind rechtliche Konsequenzen zu ziehen. Besonders ist zu klären, welche
Kosten für die Stadt Homberg entstanden sind und wer dafür aufkommt. Das gilt
sowohl für die Kosten des Widerspruchsverfahrens als auch für die Kosten für den
Abriss mit seinen umfangreichen Nebenbestimmungen.
Der Magistrat wird aufgefordert, das Abrissverfahren an dieser Stelle sofort zu
stoppen.
Der Minister-Entscheid mit den umfangreichen Nebenbestimmungen ist der SVV
umgehend vorzulegen.
Der Wert des Grundstücks wird neu berechnet. Das Grundstück wird aufgrund der
neuen Grundlagen zu seinem neu ermittelten Wert neu ausgeschrieben. Durch den
Ministerentscheid und die Abrissverfügung hat sich der Wert des Grundstücks erhöht.
Die Kosten für das bisher geführte Abriss- Verfahren sind der SVV umgehend
mitzuteilen. Bei Verkauf an die PaWo GmbH Linden sind die Kosten dem Investor
aufzuerlegen.
Die Kosten, die für den Abriss und die Umsetzung der Nebenbestimmungen zur
Konservierung und Dokumentation von Elementen des Einzelkulturdenkmals
entstehen werden, sind umgehend zu beziffern und der SVV vorzulegen. Bei Verkauf
des Grundstücks an die PaWo GmbH sind sie dem Investor aufzuerlegen.
Der Magistrat wird aufgefordert nachzuweisen, dass der Investor PaWo GmbH mit
seinem Projekt überhaupt noch die Ziele des Interessenbekundungsverfahrens
umsetzt.
Der Ausschussvorsitzende Süßmann (Grüne) wird aufgefordert, seiner gesetzlichen
Pflicht nachzukommen und einen Abschlussbericht vorzulegen, der die an den
Ausschuss gestellten Fragen beantwortet. Der Bericht ist zeitnah in einer
Ausschusssitzung des AEA abzustimmen und auf der Homepage der Stadt Homberg
(Ohm) zu veröffentlichen. Ebenso der Gegenbericht der Ökologischen Liste. Beide
Berichte sind außerdem als Anlagen an das Protokoll des Ausschusses sowie dem
entsprechenden TOP der SVV beizufügen.
Es wird gerügt, dass die Tagesordnung für die SVV vom 26.1.2026 für den Bericht und
Gegenbericht zum AEA in der Einladung keinen Tagesordnungspunkt erhalten hat und
im Ratsinformationssystem nicht aufgeführt ist. Wir halten dies für eine Maßnahme der
Verschleierung.
Homberg (Ohm), den 25. Januar 2026
Barbara Schlemmer
Fraktionsvorsitzende Ökologische Liste Homberg (Ohm)